Häufige Fragen

Meistens wollen alle das Gleiche wissen, deshalb haben wir hier die am häufigsten gestellten Fragen und natürlich die Antworten darauf aufgelistet!

     1. Können die Kinder in Mini-Regensburg auch übernachten?
        Nein. Die Kinderstadt hat Dienstags bis Samstags jeweils von 10 Uhr bis 17 Uhr
        geöffnet. Danach müssen die Hallen verlassen werden.

     
2. Werden die Kinder in Mini-Regensburg verpflegt?
        
Nein. Für die Verpflegung müssen die Kinder selber sorgen.
        
Für Eltern steht ein Elterncafe zur Verfügung, in dem man auch mit
        der Fremdwährung "Euro" zahlen kann.

     3. Müssen die Kinder die Stadt selber aufbauen?
        
 Nein. Die Kulissen der Stadt stehen alle schon. Allerdings können die Kinder
         die Stadt weiterentwickeln und gestalten. Es gibt zum Beispiel Freiflächen, in
         denen Kinder auch ein eigenes Gewerbe eröffnen können.

     4. Gibt es für Mini-Regensburg ausreichend Parkplätze?
         An der Isarstrasse gibt es keine Park- oder Haltemöglichkeit für PKW´s.
         Es halten hier die RVV-Buslinien 1, 7, 34 und 41.

     5. Wo kann man den Mini-Regensburg-Pass kaufen ?
     
   Ab Anfang Juli kann man den Mini-Regensburg-Pass bei folgenden
        Vorverkaufsstellen in Regensburg erwerben:

        Amt für kommunale Jugendarbeit, Ostengasse 29
        Mittelbayerische Zeitung, Margaretenstr. 4, Mo-Fr 7:00-18:00 Uhr
        Mittelbayerische Zeitung, Kartenvorverkauf im DEZ, Mo-Sa 9:30-20:00 Uhr
        Bürgerbüro Nord, Brennesstraße 16
        Bürgerbüro Burgweinting, Friedrich-Viehbacher-Allee 3
        Bürgerbüro Stadtmitte (im Bürgerzentrum), Maximilianstraße 26

        Ein Pass kostet 10 € und gilt für 5 Tage. Für jeden weiteren Spieltag kann der
        Pass für zwei Euro verlängert werden.
  
      6. Können auch Kinder teilnehmen, die nicht in Regensburg wohnen ?
         Ja, alle Kinder sind eingeladen mit zu machen ! Es spielt keine Rolle, ob ihr in
         Regensburg, im Landkreis Regensburg oder irgendwo anders wohnt.

    

      7. Gelten die Vollbürgerschaften vom letzten mal noch?
          Nein, die alten Vollbürgerschaften von 2007 gelten nicht, denn am Anfang

          sollen alle die gleichen Startbedingungen haben.

 

 

 

 

 

 

 

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